Besondere Bestimmungen für die Internetzugangsdienste

Kundenbroschüre mit wichtigen rechtlichen Hinweisen und Datenschutzerklärung (.pdf)

der M. Hofmann GmbH
Otto-Hahn-Straße 21
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

- nachfolgend Anbieter genannt –



§ 1 Geltungsbereich
(01) Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen gelten ergänzend für Leistungen im Bereich des Internet-by-Call gegenüber Geschäftskunden. Als Geschäftskunden gelten alle Kunden, die keine Privatkunden bzw. Verbraucher sind. Ein Privatkunde bzw. Verbraucher ist im Sinne des § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an.
(02) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Anbieter nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Anbieter unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers dessen Auftrag vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsverhältnis
(01) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter. über die Nutzung von Anbieter-Diensten kommt durch Auftrag des Kunden und Annahme durch den Anbieter zu den jeweils gültigen Tarifen bei jeder erfolgreichen Anwahl neu zustande. Die Annahme kann stillschweigend durch Leistungserbringung (durch zur Verfügungsstellung des Dienstes) erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet jeweils mit der Beendigung der Verbindung.
(02) Der Vertrag kommt nach der Annahme durch den Anbieter zu den jeweils gültigen Tarifen bei jeder erfolgreichen Anwahl neu zustande. Die Annahme kann stillschweigend durch Leistungserbringung (durch zur Verfügungsstellung des Dienstes) erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet jeweils mit der Beendigung der Verbindung.

§ 3 Allgemeine Leistungen
(01) Der Umfang der vertraglichen Leistungen beschränkt sich auf den vom Anbieter zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet in Deutschland. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden über das Internet abgerufenen Inhalte. Der Kunde nutzt das Internet auf eigene Gefahr und unterliegt den national und international geltenden rechtlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt zu, dass Server des Anbieters automatisiert prüfen, inwieweit Verfügbarkeitsgrenzen hinsichtlich bestimmter Einwahlzonen und Einwahlaufkommen erreicht sind und bei entsprechender Erreichung dieser Grenzen eine Verbindung zum Internet oder anderen Diensten automatisiert abgelehnt und getrennt wird. Der Anbieter wird zu diesen Zweck die vom Kunden gesendete Rufnummer durch seinen Lieferanten übermittel, dies gilt auch, wenn der Kunde eine Rufnummernunterdrückung aktiviert hat.
(02) Die übermittelten Inhalte unterliegen keiner Prüfung durch den Anbieter. Insbesondere erfolgt keine Prüfung, ob schadensstiftende Software (Viren etc.) enthalten sind. Die Inhalte sind für den Anbieter fremde Inhalte i. S. des Telemediengesetz (TMG).
(03) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern und Verbesserungen nach dem aktuellen Stand der Technik unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden vorzunehmen.

§ 4 Zulässiger Nutzungsumfang des Angebotes
Der Anieter ermöglicht es Kunden, die Angebote des Anbieters zu nutzen. Gestattet ist die Veröffentlichung und Weitergabe von Zugangsdaten durch die Presse über deren Webseiten, durch die Nutzung von Printmedien, durch TV und Rundfunk. Weiterhin ist diese Weitergabe und Veröffentlichung auch jeder natürlichen oder juristischen Person innerhalb ihres privaten oder geschäftlichen Umfeldes gestattet. Diese Erlaubnis für die Nutzung sowie die Berichterstattung über diese Dienste gilt jedoch nur insoweit, als nicht gegen die in diesen besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Beschränkungen verstoßen wird.

§ 5 Verbot der Nutzung als Widerverkäufer
(01) Es ist Widerverkäufern nicht erlaubt, die Angebote des Anbieters an Dritte, sei es Geschäfts- oder Privatkunden, zu veräußern. Eine Ausnahme gilt nur, wenn vorab eine schriftliche Genehmigung durch den Anbieter erteilt wurde. Diese Erlaubnis kann entweder mit einer schriftlichen Signatur oder einer eigenhändigen Unterschrift versehen werden. Unter dieses Verbot fällt unter anderen auch die vielfache automatische Vermittlung und Leistung von Angebote des Anbieters an Dritte.
(02) Es ist Widerkäufern aber auch verboten, im normalen Geschäftsverkehr mit Angeboten des Anbieters zu werben, wenn dafür nicht ebenfalls eine schriftliche Genehmigung des Anbieters vorliegt.

§ 6 Einwahlprogramme und Least-Cost-Router
(01) Das Eingeben von Zugangsnummern (beginnend mit 01919, 01937, 01916, 01936 etc.) oder anderen Zugangsdaten wie z.B. 0800 in Least-Cost-Router oder eine andere automatische Einwahlsoftware jeder Art zur Nutzung durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung in Verbindung mit einer elektronischen Signatur oder einer eigenhändigen Unterschrift des Anbieters untersagt. Eine solche Erlaubnis kann erteilt werden, wenn vorab eine Anfrage an den Anbieter gestellt wurde, und diese eine erfolgreiche technische Verträglichkeitsprüfung des Least-Cost-Routers oder der anderen automatischen Einwahlsoftware mit den Systemen des Anbieters vorgenommen hat.
(02) Außerdem ist es allen Anbietern und Betreibern von Least-Cost-Routern oder anderer Einwahlprogramme jeder Art untersagt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung in Verbindung mit einer elektronischen Signatur oder einer eigenhändigen Unterschrift des Anbieters auf die Tarife des Anbieters zu verweisen oder diese in die Angebotsübersicht aufzunehmen.
(03) Weiterhin ist es Endkunden, welche Unternehmer sind, verboten, Least-Cost-Router, in welche die Zugangsnummern oder Zugangsdaten des Anbieters unerlaubt durch Dritte eingepflegt wurden, zu nützen. Es ist jedoch als Endkunde gestattet, Least-Cost-Route zu nutzen, in welche die Zugangsnummern oder Zugangsdaten des Anbieters eigenhändig eingepflegt werden. Voraussetzung für diese erlaubte Nutzung ist aber, dass diese Daten Dritten außerhalb des Unternehmens nicht zugänglich gemacht werden und dass durch Dritte außerhalb des Unternehmens auf diese Daten nicht zugegriffen werden kann.

§ 7 Vertragsstrafe
(01) Der Anbieter hat das Recht, unabhängig von einem weitergehenden Schadensersatzanspruch, bei schuldhafter Verletzung einer der in Ziffern § 5 und 6 dieser "Besonderen Vertragsbedingungen" niedergelegten Punkte, eine angemessene Vertragsstrafe zu verhängen.
(02) Diese Vertragsstrafe beträgt im Falle eines Verstoßes gegen § 5 und § 6 Absätze 1 und 2 je einzelnen Verstoß (je Einwahl) 50,00 €, mindestens jedoch 10.000,00 €. Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer VI Absatz 3 beträgt die Vertragsstrafe pro einzelnem Verstoß 20,00 € mindestens jedoch 500,00 €.

§ 8 Pflichten des Kunden
(01) Der Kunde ist verpflichtet, keine Software, Dateien, Informationen, Kommunikationen oder andere Inhalte im Service zu laden, beizutragen, zu senden oder anderweitig zu veröffentlichen bzw. im Service oder über den Service zu suchen, die insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllen:
a. Verletzung oder Beeinträchtigung der Rechte Dritter, insbesondere nationale und/oder internationale Urheberrechte;
b. Geeignet vom Empfänger oder Ziel als diffamierend, täuschend, missverständlich, beleidigend, anstößig, pornographisch, gewaltverherrlichend oder sonst wie unangemessen interpretiert zu werden;
c. Bedrohung oder Verunsicherung Dritter;
d. Verbreitung von Viren, Trojanischen Pferden oder sonstigen schadhaften Programmen oder Inhalten, bzw. von Programmen oder Inhalten, die nicht auf diese schädlichen Bestandteile hin überprüft wurden;
e. Abfangen, Kopieren, "Abhören" von E-Mail-Nachrichten oder Informationen, die nicht für den Kunden bestimmt sind, insbesondere sich oder Dritten mit Hilfe der Dienste des Anbieters nicht für ihn oder Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
(02) Der Kunde weiß, dass über VoIP der Zugriff auf Inhalte möglich ist, die für Minderjährige ungeeignet sind. Er verpflichtet sich, Vorkehrungen zu treffen und dafür Sorge zu tragen, dass Minderjährigen dieser Zugriff nicht möglich ist und sie nicht gefährdet werden.
(03) Der Kunde verpflichtet sich, weder selbst oder durch Dritte über seinen Anschluss jugendgefährdende Inhalte im Internet zu verbreiten noch einen Link zu ihnen zu erstellen.
(04) Er verpflichtet sich ebenfalls, keine rechtsextremen, oder in irgendeiner anderen Form verfassungswidrige oder gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte, zu verbreiten oder Werbung für diese zu machen oder durch Dritte über seinen Anschluss verbreiten oder erstellen zu lassen.
(05) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste des Anbieters sachgerecht und nur im Rahmen der Legalität zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
a. auf der Eingangsseite von ihm gestalteter Homepages das Impressum mit den gesetzlich geforderten Angaben einzustellen bzw. einen deutlich sichtbaren Link zu dem Impressum anzubringen;
b. die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste des Anbieters nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen jedweder Art zu unterlassen;
c. der Anbieter erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. Der Anbieter ist berechtigt, nach einer Störungsmeldung die der Anbieter durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen dem Kunden zu berechnen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.

§ 9 Sperrung des Dienstes
(01) Der Anbieter behält sich vor, den Dienst zu sperren, wenn der Kunde den Dienst missbräuchlich, insbesondere im Sinn von § 8 nutzt und/oder gegen geltendes Recht verstößt.
(02) Der Kunde weiß, dass auch bei begründetem Verdacht des Verstoßes gegen die Bestimmungen des § 8, er sofort und ohne jegliche Ansprüche auf Regress von den Diensten der Anbieter dauerhaft ausgeschlossen und sämtliche seiner bei dem Anbieter gespeicherten Internetdaten auf seine Kosten gelöscht werden können.
(03) Zur eigenen Sicherheit des Kunden wird der Anbieter den Dienst sperren, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Dienst missbräuchlich genutzt wird, insbesondere - aber nicht ausschließlich - bei extrem über das normale Kundenmaß hinausgehender Nutzung.

§ 10 Haftung, Gewährleistung
(01) Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für zugesicherte Eigenschaften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
(02) Der Anbieter haftet nicht für die über ihre Dienste von Dritten übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
Bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme der Dienste des Anbieters, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, die Verwendung übermittelter Programme und Daten oder die deswegen entstanden sind, weil die Speicherung oder Übermittlung von Daten durch den Anbieter nicht erfolgt ist, haftet der Anbieter nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Anbieters vorliegt.
(04) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches des Anbieters liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Ausgleich für Ausfallzeiten wird nur dann für monatliche Gebühren gewährt, wenn der Anbieter oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
(05) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität des Starterkits mit Daten, Programmen, Konfigurationen etc. des Kunden. Insbesondere werden vom Anbieter keine Kosten, Vergütungen, Aufwendungen oder Verwendungen für die Installation oder fehlgeschlagene Installation übernommen. Dies umfasst insbesondere - aber nicht ausschließlich - auch den Zeitaufwand des Kunden und/oder seiner Beauftragten.

§ 11 Haftung des Kunden
(01) Der Kunde haftet unbeschränkt für alle Folgen und Nachteile, die dem Anbieter und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige der Dienste des Anbieters - insbesondere bei Verstoß gegen §4 - oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt und dies schuldhaft zu vertreten hat.
(02) Der Kunde darf die vom Anbieter zu erbringenden Internetdienste an Dritte nicht entgeltlich weiterleiten, es sei denn der Anbieter hat zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 12 Nutzung durch Dritte
Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen und sich die Nutzung Dritter zurechnen zu lassen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste des Anbieters durch Dritte, soweit er diese zu vertreten hat, entstanden sind.

§ 13 Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für den Zugang und die Nutzung der Internetdienste des Anbieters werden dem Kunden durch den Anbieter oder einem Dritten wie z.B. der Deutsche Telekom AG bzw. seinen Teilnehmernetzbetreiber in Rechnung gestellt und eingezogen. Sie bezahlen alle Kosten für Internet by Call ganz bequem mit Ihrer Telefonrechnung, normalerweise über die Deutsche Telekom AG. Unsere Abrechnungspartner NexNet, MCI Deutschland GmbH, Callax GmbH und die 01058 GmbH berechnen Ihnen die Gebühren. Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Kontaktdaten des jeweiligen Abrechnungspartner. Diesen finden Sie auf Ihrer jeweils aktuellen Rechnung. Die Kontaktdaten können Sie Ihrer aktuellen Telefonrechnung entnehmen.

§ 14 Zahlungsverzug
(01) Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu den jeweils gültigen Tarifen für die Internetdienste fristgerecht über den Rechnungssteller z.B. die Deutsche Telekom AG bzw. seinen Teilnehmernetzbetreiber oder den Anbieter zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit einer nicht unerheblichen Entgelthöhe ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu den Diensten des Anbieters zu sperren.
(02) Der Anbieter ist berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Privatpersonen) zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren oder der Anbieter einen höheren Schaden nach.

§ 15 Nutzungsrechte
(01) Alle Urheberrechte und Nutzungsrechte, die im Eigentum des Anbieters stehen, bleiben dem Anbieter vorbehalten.
(02) Das Kopieren und Ändern, die Weitergabe und Veröffentlichung oder die anderweitige Nutzung aller Serviceinhalte durch den Kunden oder durch einen Dritten, wenn es der Kunde zu vertreten hat, ist verboten, sofern es nicht ausdrücklich vom Anbieter schriftlich genehmigt wurde.
(03) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, nur solche Inhalte zu verbreiten, für die er die entsprechenden Nutzungsrechte hat.
04) Bei einem Verstoß gegen diesen § 15, kann der Kunde von den Diensten des Anbieters ausgeschlossen werden.

§ 16 Geheimhaltung, Datenschutz
(01) Gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhebt, verarbeitet und nutzt der Anbieter sowie die Deutsche Telekom AG bzw. der Teilnehmernetzbetreiber die Kundendaten in maschinenlesbarer Form um Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, erfüllen zu können.
(02) Soweit sich der Anbieter Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Anbieter im Rahmen von Datenschutzbestimmungen berechtigt, die Teilnehmerdaten weiterzugeben, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist und schützenswerte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

§ 17 Schlussbestimmungen
(01) Erfüllungsort ist Bad Neustadt a. d. Saale, Bundesrepublik Deutschland.
(02) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(03) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.


 

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