Besondere Bestimmungen für die VoIP Service

Kundenbroschüre mit wichtigen rechtlichen Hinweisen und Datenschutzerklärung (.pdf)

der M. Hofmann GmbH
Otto-Hahn-Straße 21
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

-nachfolgend   Anbieter   genannt-


§ 1.Geltungsbereich
(01) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Teilen ergänzend bzw. ersetzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossenen Verträge über die für Kunden konzipierte Internet-Telefonie sowie die damit zusammenhängenden Leistungen. Maßgeblich ist die im Zeitpunkt der Auftragsvergabe jeweils aktuelle Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Abweichende Bedingungen des Kunden, die der Anbieter nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Anbieter unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden dessen Auftrag vorbehaltlos ausführt.
(02) In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und den Anbieter zur Ausführung der Verträge geschlossen wurden, schriftlich niedergelegt. Etwaige mündliche Vereinbarungen werden erst durch ihre schriftliche Bestätigung wirksam.
(03) Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Der Anbieter weist ihre Kunden schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf hin, daß die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.
(04) Der Anbieter ist befugt, schuldbefreiend sämtliche Rechte und Pflichten aus Dauerschuldverhältnissen für die Zeit nach Ende ihrer vertraglichen Mindestlaufzeit auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz zu übertragen (Wechsel des Vertragspartners). Der Anbieter kündigt den Wechsel mindestens 2 Monate vor Wirksamwerden des Wechsels an. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen - jedoch nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Wechsel des Vertragspartners wirksam wird, falls der Vertrag nicht gemäß § 3 dieser AGB früher endet.

§ 2. Vertragsangebot, Vertragsschluß
(01) Der Anbieter ermöglicht es Kunden über das Internet zu telefonieren. Zu diesem Zweck wird eine Webseite betrieben sowie die zur Erbringung der Leistung notwendigen technischen Einrichtungen bereitgestellt. Der genaue Umfang der Leistungen kann jederzeit im Internet auf den Webseiten eingesehen werden.
(02) MINDERJÄHRIGE DÜRFEN DEN DIENST NUR MIT ZUSTIMMUNG DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN NUTZEN. Insbesondere dürfen Minderjährige ohne die Einwilligung der Eltern keine Bestellungen aufgeben oder andere verbindliche Angebote oder Erklärungen abgeben. Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder.
(03) Bei Bestellungen und/oder Inanspruchnahme von Warenangeboten oder Dienstleistungen kommen Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter solcher Waren und Dienstleistungen zustande. Etwaige Ansprüche aus solchen Verträgen richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Anbieter der Waren und Dienstleistungen.
(04) Der Umfang der vertraglichen Leistungen beschränkt sich auf den von dem der Anbieter zur Verfügung gestellten Zugang zum VoIP Netz des Anbieters. Um diesen Zugang nutzen zu können benötigt der Kunde einen Internetzugang plus eine Spezielle Software und seinen PC oder alternativ einen Internetzugang plus ein spezielles Endgerät (z.B. ein VoIP Telefon oder einen VoIP Adapter). Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden verwendeten Internetzugänge und der Hilfsmittel wie Software oder Endgeräte. Der Kunde nutzt VoIP auf eigene Gefahr und unterliegt den national und international geltenden rechtlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt zu, daß der Anbieter - Server automatisiert prüfen, inwieweit Verfügbarkeitsgrenzen hinsichtlich bestimmter Einwahlzonen und Einwahlaufkommen erreicht sind und bei entsprechender Erreichung dieser Grenzen eine Verbindung zum VoIP-Netz oder anderen Diensten automatisiert abgelehnt und getrennt wird.
(05) Die übermittelten Inhalte unterliegen keiner Prüfung durch den Anbieter. Insbesondere erfolgt keine Prüfung, ob schadensstiftende SPAM (Werbung etc.) enthalten sind. Die Inhalte sind für den Anbieter fremde Inhalte.
(06) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungsinhalte und Entgelte mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, daß eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen vom Anbieter für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen, behördlichen Auflagen und anderen hoheitlichen Maßnahmen notwendig ist.

§ 3. Vertragslaufzeit, Kündigung
(01) Der Vertrag kommt mit der Annahme des Kundenantrages durch der Anbieter bzw. mit der ersten Erfüllungshandlung durch der Anbieter zustande. der Anbieter steht es frei, eine Vertragsbindung mit dem Kunden einzugehen oder nicht.
(02) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der betriebsfähigen Bereitstellung des Dienstes.
(03) Verträge können von beiden Seiten nur durch Kündigung beendet werden. Die Kündigung des Kunden muß der Anbieter schriftlich per Brief oder Fax zugehen. Der Anbieter kann in jeder Weise in Textform kündigen, z.B. per Mail oder durch Eintrag im Kundenaccount, in den sich der Kunde zur Nutzung des Dienstes einloggen muß. Bei Verträgen ohne Mindestvertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis von der Anbieter durch Einstellung des Dienstes beendigt werden. der Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, sofern dies unschwer und ohne Kosten möglich ist (z.B. per Mail an die letzte bekannte Mailadresse, in der Rechnung, auf der Homepage) oder wenn der Kunde zur Vermeidung rechtlicher Nachteile auf die förmliche Benachrichtigung angewiesen ist. Die Einstellung des Dienstes durch der Anbieter beendet den Vertrag nur dann, wenn dies zumindest intern formell z.B. durch einen Vermerk im Kundenkonto, dokumentiert wird.
(04) Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündbar. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung der Frist gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündbar, soweit nicht im Auftragsformular oder der Leistungsbeschreibung etwas anderes vereinbart ist.
(05) Wird während der Laufzeit der Verträge eine Änderung der Dienste vereinbart, so gilt ab dem Wechsel des Dienstes eine neue Mindestlaufzeit, die der ursprünglich vereinbarten entspricht.
(06) der Anbieter hat ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht, wenn der Kunde wesentliche Vertragsverletzungen begeht und dieses Verhalten trotz Aufforderung durch der Anbieter nicht unverzüglich unterläßt beziehungsweise gegebenenfalls rückgängig macht. Davon umfaßt ist die Nutzung der Dienste von der Anbieter in betrügerischer oder sonst strafrechtlich relevanter Absicht oder die Manipulation an von der Anbieter zur Verfügung gestellten technischen Geräten und Einrichtungen.

§ 4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(01) Der Kunde ist verpflichtet, keine Software, Dateien, Informationen, Kommunikationen oder andere Inhalte im Service zu laden, beizutragen, zu senden oder anderweitig zu veröffentlichen bzw. im Service oder über den Service zu suchen, die insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllen:
a. Verletzung oder Beeinträchtigung der Rechte Dritter, insbesondere nationale und/oder internationale Urheberrechte;
b. Geeignet vom Empfänger oder Ziel als diffamierend, täuschend, mißverständlich, beleidigend, anstößig, pornographisch, gewaltverherrlichend oder sonst wie unangemessen interpretiert zu werden;
c. Bedrohung oder Verunsicherung Dritter;
d. Verbreitung von SPAM oder sonstigen schadhaften Inhalten.
e. Abfangen, Kopieren, "Abhören" von Gesprächen oder Informationen, die nicht für den Kunden bestimmt sind; insbesondere sich oder Dritten mit Hilfe der Dienste des Anbieters nicht für ihn oder Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
(02) Der Kunde weiß, daß über VoIP der Zugriff auf Inhalte möglich ist, die für Minderjährige ungeeignet sind. Er verpflichtet sich, Vorkehrungen zu treffen und dafür Sorge zu tragen, daß Minderjährigen dieser Zugriff nicht möglich ist und sie nicht gefährdet werden.
(03) Der Kunde verpflichtet sich, weder selbst oder durch Dritte über seinen Anschluß jugendgefährdende Inhalte zu verbreiten noch dafür zu werben.
(04) Er verpflichtet sich ebenfalls, keine rechtsextremen, oder in irgendeiner anderen Form verfassungswidrige oder gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte, zu verbreiten oder Werbung für diese zu machen oder durch Dritte über seinen Anschluß verbreiten oder erstellen zu lassen.
(05) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste des Anbieters sachgerecht und nur im Rahmen der Legalität zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
a. auf der Eingangsseite von ihm gestalteter Homepages das Impressum mit den gesetzlich geforderten Angaben einzustellen bzw. einen deutlich sichtbaren Link zu dem Impressum anzubringen;
b. die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste des Anbietersnicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen jedweder Art zu unterlassen;
c. der der Anbieter erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. der Anbieter ist berechtigt, nach einer Störungsmeldung die der der Anbieter durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen dem Kunden zu berechnen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag. (06)  Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, ist der Anbieter berechtigt, den Dienst ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung einzustellen, bis der vertragswidrige Zustand beseitigt ist. Verstößt der Kunde gegen eine der oben genannten Pflichten, ist der Anbieter nach erfolgloser Abmahnung zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt. Falls der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des der Anbieter entstandenen Schadens bzw. zu einer entsprechenden Haftungsfreistellung verpflichtet. Der Kunde hat der Anbieter unverzüglich von jeder Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung des Netzwerkes zu unterrichten.

§ 5. Sperrung des Dienstes
(01) Der Anbieter behält sich vor, den Dienst zu sperren, wenn der Kunde den Dienst missbräuchlich, insbesondere im Sinn von § 4 nutzt und/oder gegen gel-tendes Recht verstößt.
Der Kunde weiß, dass auch bei begründetem Verdacht des Verstoßes gegen die Bestimmungen des § 4, er sofort und ohne jegliche Ansprüche auf Regress von den Diensten des Anbieters dauerhaft ausgeschlossen und sämtliche seiner bei dem Anbieter gespeicherten Internetdaten auf seine Kosten gelöscht werden können.
(03) Zur eigenen Sicherheit des Kunden wird der Anbieter den Dienst sperren, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Dienst missbräuchlich genutzt wird, insbesondere - aber nicht ausschließlich - bei extrem über das normale Kundenmaß hinausgehender Nutzung.

§ 6. Entgeltliche und unentgeltliche Nutzung durch Dritte
(01) Eine direkte oder mittelbare unentgeltliche Nutzung der Dienste des Anbieters durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben.
(02) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Er verpflichtet alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste des Anbieters ermöglicht, in geeigneter Weise zur Einhaltung der Regeln zu Absatz 4. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
(03) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste des Anbieters  durch Dritte entstanden sind soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
(04) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Leistungen des Anbieter entgeltlich zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, der Anbieter hat die Überlassung vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt. Dritte sind auch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff AktG.
(05 Der Anbieter hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag unter Beachtung der Voraussetzungen des TKG zu kündigen und sich durch den Vertragspartner den dadurch entstandenen Schaden ersetzten zu lassen.

§ 7. Abrechnung
(01) Entgelte für den Zugang und die Nutzung der Internetdienste des Anbieters werden dem Kunden durch den Anbieter oder einen vom Anbieter beauftragten Unternehmen in Rechnung gestellt und eingezogen. Sollte eine Vorauskasse (Prepaid Verfahren) vereinbart worden sein werden alle Kosten (z.B. Grundgebühren, Einrichtungsgebühren, Minutenentgelte usw.) mit dieser Vorauskasse Verrechnet. Der Kunde ist insbesondere für die erstmaligen Grundgebühren und Einrichtungskosten darüber hinaus verpflichtet diese an den Anbieter noch vor erstmaliger Nutzung des Dienstes zu überweisen.
(02) Sollte die Vorauskasse aufgebraucht worden sein, ist der Anbieter berechtigt, den Dienst ohne weitere Vorankündigung einzustellen.
(03) Sollten über die Vorauskasse von dem Kunden weitere Kosten gegenüber dem Anbieter produziert worden sein, so ist der Kunde verpflichtet, diese Kosten vollständig zu tragen. Für diese Kosten erhält der Kunde eine Rechnung nach den gesetzlichen Regelungen.

§ 8. Haftung, Gewährleistung
(01) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprü-che gegen den Anbieter ausgeschlossen, falls die Schadensursache nicht auf Vor-satz, grober Fahrlässigkeit bzw. auf der Zusicherung einer Eigenschaft beruht.
(02) Sofern der Anbieter fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesent-liche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehba-ren Schaden begrenzt. Vertragstypisch und vorhersehbar sind Schäden bis Euro 250.000.00 oder - wenn darüber liegend - bis zum Zweifachen des Jahresauf-tragsvolumens für die betroffene Dienstleistung.
(03) Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffent-lichkeit im Sinne der Telekommunikationsgesetzes (TKG) haftet der Anbieter für Vermögensschäden gemäß § 44a TKG. Ist der Kunde seinerseits Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne der TKG, haf-tet der Anbieter ihm gegenüber für Vermögensschäden - im Falle einer Scha-densverursachung bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen - in Höhe der gesetzlichen Mindesthaftung, mit welcher der Kunde gegenüber sei-nen Endkunden gemäß § 44a TKG haftet.
(04) Der Anbieter haftet nicht für die über ihre Dienste von Dritten übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktuali-tät, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswid-rig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(05) Bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Diensten des Anbieters, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, die Verwendung übermittel-ter Programme und Daten, oder die deswegen entstanden sind, weil die Speiche-rung oder Übermittlung von Daten durch den Anbieter nicht erfolgt ist, haftet der Anbieter nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Anbie-ters vorliegt.
(06) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsberei-ches der Anbieter liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
(07) Ausgleich für Ausfallzeiten wird nur dann für monatliche Gebühren gewährt, wenn der Anbieter oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeit-raum über mehr als einen Werktag erstreckt.
(08) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität des Starterkits mit Daten, Programmen, Konfigurationen etc. des Kunden. Insbesondere werden vom Anbieter keine Kosten, Vergütungen, Aufwendungen oder Verwendungen für die Installation oder fehlgeschlagene Installation übernommen.
(09) Dies umfaßt insbesondere - aber nicht ausschließlich - auch den Zeitauf-wand des Kunden und/oder seiner Beauftragten.
(10) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
(01) Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(02) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

§ 10. Zahlungsverzug
(01) Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu den jeweils gültigen Tarifen für die Internetdienste fristgerecht über den Rechnungssteller z.B. die Deutsche Telekom AG bzw. seinen Teilnehmernetzbetreiber oder den Anbieter zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit einer nicht unerheblichen Entgelthöhe ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu den Diensten des Anbieters zu sperren.
(2) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Privatpersonen und 8 Prozentpunkte über den Basiszinssatz bei Geschäftskunden) zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren oder der Anbieter einen höheren Schaden nach.
(04) Der Anbieter ist befugt, den Kunden wegen einer Geldschuld durch Mahnung in Verzug zu setzen.
(05) Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde eine eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit abgegeben hat, über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder eine vergleichbares Verfahren unter einer anderen Rechtsordnung eröffnet worden ist, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder andere konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bestehen.

§ 11. Nutzungsrechte
(01) Alle Urheberrechte und Nutzungsrechte, die im Eigentum des Anbieters stehen, bleiben dem Anbieter vorbehalten.
(02) Das Kopieren und Ändern, die Weitergabe und Veröffentlichung oder die anderweitige Nutzung aller Serviceinhalte durch den Kunden oder durch einen Dritten, wenn es der Kunde zu vertreten hat, ist verboten, sofern es nicht ausdrücklich vom Anbieter schriftlich genehmigt wurde.
(03) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, nur solche Inhalte zu verbreiten, für die er die entsprechenden Nutzungsrechte hat.
(04) Bei einem Verstoß gegen diesen § 11, kann der Kunde von den Diensten des Anbieters ausgeschlossen werden.

§ 12 Schlußbestimmungen
(01)Erfüllungsort ist Bad Neustadt a. d. Saale, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Bad Neustadt a. d. Saale.
(02)Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(03) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

 

 

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